Bei Reisestornierung auch Versicherungskosten erstatten lassen. Viele Reisende können in den bewegten Corona-Zeiten ihre Reise nicht antreten und erhalten dafür die Kosten der Reise erstattet. Doch die Reiserücktritts-, Gepäck- oder Reisekrankenversicherungen werden häufig nicht zurückgezahlt. Dürfen Unternehmen diese Kosten einbehalten? Versicherungsexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg klärt auf.
Verbraucherzentrale rät: Rückzahlung prüfen